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BGH, 30.10.1962 - I ZR 104/59 |
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54
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Auszug aus BGH, 30.10.1962 - I ZR 104/59
Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 15. November 1955 (GRUR 1956, 77, 78 - Rödeldraht) näher ausgeführt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in der erstmaligen Entdeckung einer neuen Brauchbarkeit eine patentwürdige Erfindung gesehen werden.Voraussetzung für die Anerkennung einer schutzwürdigen Funktionserfindung ist einerseits, daß sie die Entdeckung einer neuen Brauchbarkeit der Allgemeinheit durch deutliche Offenbarung zugänglich macht (BGH GRUR 1962, 83, 85 - Einlegesohle), und daß sich die Auffindung der neuen Funktion nicht in der Entdeckung naturgesetzlicher Zusammenhänge oder in einer vom Gegenstand losgelösten theoretischen Erkenntnis erschöpft, daß sie vielmehr in einer neuen technischen Lehre Gestalt gewinnt, was z.B. in der Weise geschehen kann, daß der Erfinder der vorbekannten Anordnung oder Vorrichtung eine der gesteigerten Funktion angepaßte wirksamere Gestaltung gibt (BGH GRUR 1956, 77, 78 - Rödeldraht - s. auch Urteil des Senats vom 21. November 1961, I ZR 32/59 - Straßenbeleuchtung).
- BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57
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Auszug aus BGH, 30.10.1962 - I ZR 104/59
Voraussetzung für die Anerkennung einer schutzwürdigen Funktionserfindung ist einerseits, daß sie die Entdeckung einer neuen Brauchbarkeit der Allgemeinheit durch deutliche Offenbarung zugänglich macht (BGH GRUR 1962, 83, 85 - Einlegesohle), und daß sich die Auffindung der neuen Funktion nicht in der Entdeckung naturgesetzlicher Zusammenhänge oder in einer vom Gegenstand losgelösten theoretischen Erkenntnis erschöpft, daß sie vielmehr in einer neuen technischen Lehre Gestalt gewinnt, was z.B. in der Weise geschehen kann, daß der Erfinder der vorbekannten Anordnung oder Vorrichtung eine der gesteigerten Funktion angepaßte wirksamere Gestaltung gibt (BGH GRUR 1956, 77, 78 - Rödeldraht - s. auch Urteil des Senats vom 21. November 1961, I ZR 32/59 - Straßenbeleuchtung). - BGH, 21.11.1961 - I ZR 32/59
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Auszug aus BGH, 30.10.1962 - I ZR 104/59
Voraussetzung für die Anerkennung einer schutzwürdigen Funktionserfindung ist einerseits, daß sie die Entdeckung einer neuen Brauchbarkeit der Allgemeinheit durch deutliche Offenbarung zugänglich macht (BGH GRUR 1962, 83, 85 - Einlegesohle), und daß sich die Auffindung der neuen Funktion nicht in der Entdeckung naturgesetzlicher Zusammenhänge oder in einer vom Gegenstand losgelösten theoretischen Erkenntnis erschöpft, daß sie vielmehr in einer neuen technischen Lehre Gestalt gewinnt, was z.B. in der Weise geschehen kann, daß der Erfinder der vorbekannten Anordnung oder Vorrichtung eine der gesteigerten Funktion angepaßte wirksamere Gestaltung gibt (BGH GRUR 1956, 77, 78 - Rödeldraht - s. auch Urteil des Senats vom 21. November 1961, I ZR 32/59 - Straßenbeleuchtung).
- BGH, 27.11.1964 - Ia ZR 164/63
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Für den Fachmann, der sich mit der Herstellung von Schichtschleifscheiben befaßt, lag es aber auch nahe, wie der gerichtliche Sachverständige mit Recht hervorhebt, sich danach umzusehen, wie die Haltbarkeit von Kunstharzschichtkörpern anderer Art als Schleifscheiben erhöht wurde (vgl. BGH GRUR 1963, 568, 569 Wimpernfärbestift; BGH 30.10.1962 - I ZR 104/59 - Zerspaner). - BGH, 22.12.1966 - Ia ZR 225/63
Notwendigkeit einer Trapezform für die Erteilung eines Patentanspruchs - …
Für derartige Fälle hat bereits der I. Zivilsenat anerkannt, daß eine patentwürdige Leistung auch dann bejaht werden kann, wenn die Hauptschwierigkeit nicht in der Verwirklichung sondern in der Konzeption eines technischen Gedankengangs gelegen hat und es nicht von vornherein zu übersehen war, ob er zum Erfolg führen würde (BGH I ZR 104/59 vom 30. Oktober 1962 - Zerspaner). - BPatG, 16.01.1996 - 3 Ni 25/95 Die erstmalige Formulierung einer (weiteren) Wirkung eines bekannten Erzeugnisses, die nicht zugleich eine weitere Brauchbarkeit (Funktion) des Erzeugnisses aufzeigt, sondern gerade die bekannte Brauchbarkeit (hier: Herstellen von Filterkaffee) betrifft, kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Funktions- oder Verwendungserfindung (vgl. BGH Urteil vom 15. November 1955, I ZR 169/54 , GRUR 1956, 77 - Rödeldraht; BGH, Urteil vom 21. November 1961, I ZR 32/59 , Liedl 1961/62, 397 - Straßenbeleuchtung; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1962, I ZR 104/59 , Liedl 1961/62, 618, 636 f. - Zerspaner) schutzfähig sein.